Freitag, 30 Juni 2017 / Veröffentlicht in Biologika
Das erste biologische Naturgesetz nennt man in Ungarn folgendermaßen: „Naturgesetz der natürlichen Veränderungen“, indem das für alle Veränderungen gilt, welche sich nicht durch Unfall, Bestrahlung, Vergiftung bildet. Also das gilt für alle natürlichen Veränderungen, die nicht von äußerer Einwirkung, sondern von unserer emotionalen Ausschwingung zustande kommen. Jede natürliche Veränderung wird durch einem sog. biologischen Konflikt,